Von der Probenahme bis zum Gutachten - alles aus einer Hand
Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der Produktqualität, Produktentwicklung und Produktsicherheit. Unser hochqualifiziertes, interdisziplinäres Team unterstützt Sie lösungsorientiert und flexibel mit Fachkompetenz und persönlicher Beratung.
WISSEN WAS DRIN IST ... Kenntnis über die Produktzusammensetzung ist die Basis für Qualitätssicherung und Risikobewertung. Als unabhängiges akkreditiertes Dienstleistungsunternehmen mit einem hochqualifizierten Team von über 170 Mitarbeitern führen wir chemische-physikalische, molekularbiologische, mikrobiologische, mikroskopische und sensorische Untersuchungen unterschiedlicher Matrizes durch. Dazu zählen Lebensmittel, Futtermittel, Wasser, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und pharmazeutischen Produkte. Als akkreditiertes Institut mit hohem Automatisierungsgrad und einer hochmodernen apparativen Ausstattung bieten wir Ihnen eine qualifizierte Analytik und eine kompetente Bewertung und Beurteilung der Ergebnisse an.
Eine Übersicht über die angebotenen Laboranalysen und Dienstleistungen finden Sie in unserem Leistungsverzeichnis zum Download.
Institut Aktuell
Brennpunkt: Hanfsamen und THC
Neue EU-Verordnung zur Festlegung von Höchstgehalten an Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9 -THC) in Hanfsamen und -produkten
Am 12. August 2022 wurde die Verordnung (EU) 2022/1393 hinsichtlich der Höchstgehalte an Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) in Hanfsamen und daraus hergestellten Erzeugnissen veröffentlicht. Sie ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006, welche Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festlegt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) legte im Jahr 2015 eine Referenzdosis (ARfD) von 1 μg Δ9-THC/kg Körpergewicht (KG) in Anlehnung an die Empfehlung (EU) 2016/2115 angenommen. Am 7. Januar 2020 veröffentlichte die EFSA einen wissenschaftlichen Bericht zur Bewertung der akuten Exposition des Menschen gegenüber Δ9-THC, in dem die durch die Empfehlung (EU) 2016/2115 gewonnenen Daten berücksichtigt wurden, wonach die ARfD von 1 μg/kg Körpergewicht bei bestimmten Expositionsschätzungen überschritten wurde. Obwohl die Expositionsschätzungen die akute Exposition gegenüber Δ9 -THC in der Union überbewerten dürfte, gilt die derzeitige Exposition als potenziell gesundheitsgefährdend. Daher sollten für Hanfsamen und aus Hanfsamen gewonnene Erzeugnisse neue Höchstgehalte festgelegt werden, um ein erhöhtes Maß an Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Da Delta-9-Tetrahydrocannabinolsäure (Δ9-THCA) durch die Verarbeitung in Δ9-THC umgewandelt werden kann, sollten die Höchstgehalte für die Summe von Δ9-THC und Δ9-THCA, ausgedrückt in Δ9-THC-Äquivalenten, festgelegt werden. Diese Verordnung tritt am 1. September 2022 in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2023. Im Anhang aufgeführte Lebensmittel, die vor dem 1. Januar 2023 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verfallsdatum auf dem Markt bleiben.
Unser Labor kann Sie dabei unterstützen, mehr über den Gehalt an THC und anderen Cannabinoiden in Lebensmitteln zu erfahren. Unsere Analytik fokussiert dabei auf Nutzhanf und Nutzhanfprodukte. Aufgrund von BTM-Vorgaben prüfen wir derzeit keine Blätter und Blüten.
Brennpunkt: MINERALÖLANALYTIK
Neue Handlungsempfehlung der EU für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH)
Ohne weitere Übergangsfrist hat die Europäische Kommission eine EU-weit harmonisierte Handlungsempfehlung für den Nachweis von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) in Lebensmitteln inklusive neu festgelegter Höchstwerte im Sinne von Bestimmungsgrenzen (LOQ, Limit of Quantification) veröffentlicht.
Obwohl es sich dabei derzeit nur um Richtwerte handelt, haben sich die Mitgliedstaaten dennoch darauf geeinigt, Produkte, die diese Grenzwerte bei staatlichen Kontrollen erreichen oder überschreiten, vom Markt zu nehmen.
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Brennpunkt: Pestizidrückstände in Lebensmitteln, Monitoringempfehlung der EFSA
Die EFSA empfiehlt den nationalen Behörden, bei der Planung ihrer Überwachungsprogramme die folgenden Gruppen von Pestiziden/Proben zu berücksichtigen:
- Ethylenoxid (RD) in Sesamsamen, Pfefferkörnern und Buchweizen,
- Chlorate (RD) in Blattfrüchten (Kopfsalat, Feldsalat/Maissalat), Tomaten und Hülsenbohnen
- Chlordecon (RD) in Maniokwurzeln und Hühnereiern,
- Chlorpyrifos (RD) in Paprika, Traubenblättern, getrockneten Bohnen, Granatäpfeln, Kartoffeln und Tees,
- Anthrachinon (RD) in Tee
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Das Institut Kirchhoff Berlin bietet Lebensmittelherstellern eine breite Palette von Dienstleistungen (einschließlich Tests) für die Quantifizierung von Pestizidrückständen an und garantiert so die Einhaltung von Vorschriften und Qualitätsstandards. Unsere Labors sind nach ISO17025 akkreditiert.
Kontaktieren Sie unser Kunden- und Projektmanagement.
Soziale Projekte
Die Institut Kirchhoff Berlin GmbH engagiert sich in zahlreichen sozialen Projekten, etwa die KINDERHILFE – Hilfe für krebs –und schwerkranke Kinder e.V. und das SOS Kinderdorf Berlin. Der Berliner Tafel stellt die Institut Kirchhoff Berlin GmbH seit vielen Jahren regelmäßig Lebensmittel bereit und setzt so ein Zeichen gegen Armut und Lebensmittelverschwendung.